Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen übernommen. Wichtig sind therapeutische Vorbehandlungen und wie lange diese in der Vergangenheit liegen.

Sollte sich Ihr Kind bereits in psychotherapeutischer Behandlung befunden haben, können Sie die Kostenübernahme einer erneuten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.


Private Krankenversicherung

Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Hier sollten Sie sich bei ihrer Krankenkasse informieren, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.


Selbstzahler

Auch als Selbstzahler können psychotherapeutische Leistungen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall werden die Leistungen direkt mit Ihnen nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet.